Rechtsanwalt Harald Wilbertz

 
  Rechtsanwalt
Harald Wilbertz
Kanzlei:
Am Rolandufer 18
10179 Berlin
Mobil: (0174) 921 85 85
Telefon: (030) 9789 40 20
Telefax: (030) 9789 40 21

eMail: mail@wilbertz-ra.de

 
 
 
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn
  • Einsemestriges Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Auslandsaufenthalt bei Brown & Wood LLP., New York
    sowie "Einführung in das amerikanische Recht" von Walter, Conston, Alexander & Green P.C., New York
  • 05/2000 - 03/2003 Referent beim Deutschen Schaustellerbund e.V.
    Schwerpunkte: nationale & europäische Normung, Gewerberecht,  Lebensmittelrecht, Verkehrsrecht
  • seit 06/2000 tätig als Rechtsanwalt
    Interessenschwerpunkte: Mietrecht, WEG, Verkehrszivilrecht, Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung
  • Managementseminar, Schwerpunkte: Unternehmensführung, Rechnungswesen, Controlling, Personal- und Projektmanagement
  • dbi-Seminar Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien





   Charta der Rechte des Mandanten

   verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung
   der Bundesrechtsanwaltskammer 2001 in München

Der Mandant hat

1. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwaltes seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt,

2. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

3. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit - auch gegenüber Gerichten und Behörden - verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

5. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

6. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwaltes,

7. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistung haftet,

8. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.



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