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Rechtsanwalt Harald Wilbertz
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Rechtsanwalt
Harald Wilbertz |
Kanzlei:
Am Rolandufer 18
10179 Berlin |
Mobil: (0174) 921 85 85
Telefon: (030) 9789 40 20
Telefax: (030) 9789 40 21
eMail:
mail@wilbertz-ra.de |

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- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
in Bonn
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- Einsemestriges Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer
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- Auslandsaufenthalt bei Brown & Wood LLP., New York
sowie "Einführung in das amerikanische Recht" von Walter, Conston,
Alexander & Green P.C., New York
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- 05/2000 - 03/2003 Referent beim Deutschen Schaustellerbund
e.V.
Schwerpunkte: nationale & europäische Normung, Gewerberecht,
Lebensmittelrecht, Verkehrsrecht
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- seit 06/2000 tätig als Rechtsanwalt
Interessenschwerpunkte: Mietrecht, WEG, Verkehrszivilrecht, Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung
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- Managementseminar, Schwerpunkte: Unternehmensführung, Rechnungswesen,
Controlling, Personal- und Projektmanagement
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- dbi-Seminar Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
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Charta der Rechte des Mandanten
verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung
der Bundesrechtsanwaltskammer 2001 in München
Der Mandant hat
1. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei
gewählten Anwaltes seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er
nicht über ausreichende Mittel verfügt,
2. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von
staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
3. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen
Dritter frei ist,
4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit - auch
gegenüber Gerichten und Behörden - verpflichteten Anwalt, dessen
Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen
Verkehr gewährleistet ist,
5. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich
die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden
Interessen vertritt,
6. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens
seines Anwaltes,
7. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften
Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistung haftet,
8. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen
Dienstleistung.
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2012
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