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Mietrecht
Ein Interessenschwerpunkt ist das
Mietrecht. Hier erstreckt sich mein Angebot von der Begründung eines
Mietverhältnisses über die Durchführung des selben bis hin zur
Beendigung.
Ich unterstütze sie z. B. bei:
- Abschluß von Mietverträgen - Gestaltung von Verträgen nach
individuellen Bedürfnissen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
(Mietzinsansprüchen/Mietminderungen, Nebenkostenforderungen etc.)
- Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
- Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Beendigung, Kündigung des Mietverhältnisses
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Räumungsklagen
Ob Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, ob rechtliche
Überprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung im Prozeß, ob als
Vermieter oder Mieter, setzen Sie sich mit mir in Verbindung! |
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Wohnungseigentumsrecht
Auf dem Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich mein
Leistungsspektrum von der Beratung bei der Entstehung/Schaffung von
Wohnungseigentum über die Beratung und Betreuung von
Wohnungseigentümern und Verwaltern während des Bestehens der
Wohnungseigentümergemeinschaft bis hin zum Beenden derselben.
Ich unterstütze Sie z.B. bei:
- Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Prüfung der Voraussetzungen für die Teilung
- Durchführung der Teilung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von
Wohnungseigentümerversammlungen
- Überprüfung von Beschlüssen
- Anfechtung von Beschlüssen
- Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Anforderung und Einzug von Wohngeld
- Abschluß von Verträgen
- Problemen beim Kauf vom Bauträger
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche
- Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen
Eigentums
- Differenzen zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
- Beratung des Verwalterbeirates
- Führung von "WEG-Prozessen" |
Häufigen Problemfällen sind etwa:
- die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Abgrenzung von Gemeinschafts- zu Sondereigentum
- Mehrheitsbeschluß oder Vereinbarung?
- Wie weit reicht das Sondernutzungsrecht?
- Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
- Störung der Gemeinschaft durch einzelne Eigentümer oder deren
Mieter
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Wenn Sie sich für eine professionelle Verwaltung (Miet-/WEG-Verwaltung)
interessieren, besuchen Sie auch die Website:
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Verkehrszivilrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt ist das
Verkehrszivilrecht. Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zum
Streit zwischen den Beteiligten über die Haftung, die eigene
Versicherung verweigert die Leistung oder es werden schlichtweg
häufig abrechnungsfähige Positionen bei der Schadensregulierung
vergessen. Wenden Sie sich deswegen möglichst frühzeitig an einen
Rechtsanwalt, nicht zuletzt, um so etwa hinsichtlich anderer
Beteiligter oder der Versicherung "Waffengleichheit" herzustellen.
Machen Sie selbst keinerlei Angaben zum Unfallhergang, weder
gegenüber der Polizei, dem Unfallgegner, der Versicherung noch
gegenüber Dritten. Überlassen Sie dies ausschließlich Ihrem Anwalt.
Nochmals: Machen Sie insbesondere am Unfallort keinerlei Angaben
außer denen zu Ihrer Person. Sie können sich nur "um Kopf und
Kragen reden".
Die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts machen sich schnell
bezahlt: So ist zum Beispiel der Unfallgegner, der den Unfall allein
verschuldet hat, verpflichtet, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu
zahlen. Eine deutlich geringere Mithaftungsquote als Ihre eigene
Versicherung Ihnen zur möglichst raschen "Regulierung" ansinnen
wollte, macht sich ebenso bezahlt.
Kontaktieren Sie mich so früh wie nur irgend möglich - insbesondere
bevor Sie Ihre eigene oder gar die gegnerische
Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren; dies sollten
Sie besser mir überlassen, um nicht wiedergutzumachende Fehler durch
unstimmige oder versehentlich falsche Erklärungen zum Unfallhergang
zu vermeiden. Bedenken Sie auch, weder Ihre eigene, noch die
gegnerische Versicherung vertreten Ihre Interessen, auch wenn sie
dies etwa unter dem Stichwort "Schadensmanagement/unbürokratische
Schadensregulierung" vorgeben mögen.
"Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt
vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz,
als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen."
(Deutscher Anwaltverein e.V.) |
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Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung
Im Vollstreckungsrecht (Inkasso) biete ich Ihnen Unterstützung "von
der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung" an:
- Mahnen Ihrer Forderungen
- Einzug Ihrer Forderungen
- gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Betreiben von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen oder
Insolvenzverfahren
- Wahrnehmung Ihrer Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren |
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Die vorstehend näher beschriebenen Interessenschwerpunkte stellen -
berufsrechtlich bedingt - nur einen Teil meines Leistungsangebotes
dar. Damit ist nicht gesagt, daß ich Sie bei anderen Fällen,
Problemen und Fragen nicht beraten kann. In jedem Fall biete ich
Ihnen die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen durch Vertretung
vor Gericht, bei Behörden und im außergerichtlichen Bereich an. In Zweifelsfällen
erfolgt die Mandatsbearbeitung in enger Zusammenarbeit mit versierten
Kollegen. |