Rechtsanwalt Harald Wilbertz

Mietrecht

Ein Interessenschwerpunkt ist das Mietrecht. Hier erstreckt sich mein Angebot von der Begründung eines Mietverhältnisses über die Durchführung des selben bis hin zur Beendigung.

Ich unterstütze sie z. B. bei:
- Abschluß von Mietverträgen - Gestaltung von Verträgen nach individuellen Bedürfnissen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis (Mietzinsansprüchen/Mietminderungen, Nebenkostenforderungen etc.)
- Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
- Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Beendigung, Kündigung des Mietverhältnisses
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Räumungsklagen

Ob Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, ob rechtliche Überprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung im Prozeß, ob als Vermieter oder Mieter, setzen Sie sich mit mir in Verbindung!

Wohnungseigentumsrecht

Auf dem Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich mein Leistungsspektrum von der Beratung bei der Entstehung/Schaffung von Wohnungseigentum über die Beratung und Betreuung von Wohnungseigentümern und Verwaltern während des Bestehens der Wohnungseigentümergemeinschaft bis hin zum Beenden derselben.

Ich unterstütze Sie z.B. bei:
- Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Prüfung der Voraussetzungen für die Teilung
- Durchführung der Teilung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Überprüfung von Beschlüssen
- Anfechtung von Beschlüssen
- Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Anforderung und Einzug von Wohngeld
- Abschluß von Verträgen
- Problemen beim Kauf vom Bauträger
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche
- Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Differenzen zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
- Beratung des Verwalterbeirates
- Führung von "WEG-Prozessen"
Häufigen Problemfällen sind etwa:

- die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Abgrenzung von Gemeinschafts- zu Sondereigentum
- Mehrheitsbeschluß oder Vereinbarung?
- Wie weit reicht das Sondernutzungsrecht?
- Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
- Störung der Gemeinschaft durch einzelne Eigentümer oder deren Mieter

Wenn Sie sich für eine professionelle Verwaltung (Miet-/WEG-Verwaltung) interessieren, besuchen Sie auch die Website:

Verkehrszivilrecht

Ein weiterer Interessenschwerpunkt ist das Verkehrszivilrecht. Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zum Streit zwischen den Beteiligten über die Haftung, die eigene Versicherung verweigert die Leistung oder es werden schlichtweg häufig abrechnungsfähige Positionen bei der Schadensregulierung vergessen. Wenden Sie sich deswegen möglichst frühzeitig an einen Rechtsanwalt, nicht zuletzt, um so etwa hinsichtlich anderer Beteiligter oder der Versicherung "Waffengleichheit" herzustellen. Machen Sie selbst keinerlei Angaben zum Unfallhergang, weder gegenüber der Polizei, dem Unfallgegner, der Versicherung noch gegenüber Dritten. Überlassen Sie dies ausschließlich Ihrem Anwalt. Nochmals: Machen Sie insbesondere am Unfallort keinerlei Angaben außer denen zu Ihrer Person. Sie können sich nur "um Kopf und Kragen reden".

Die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts machen sich schnell bezahlt: So ist zum Beispiel der Unfallgegner, der den Unfall allein verschuldet hat, verpflichtet, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Eine deutlich geringere Mithaftungsquote als Ihre eigene Versicherung Ihnen zur möglichst raschen "Regulierung" ansinnen wollte, macht sich ebenso bezahlt.

Kontaktieren Sie mich so früh wie nur irgend möglich - insbesondere bevor Sie Ihre eigene oder gar die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren; dies sollten Sie besser mir überlassen, um nicht wiedergutzumachende Fehler durch unstimmige oder versehentlich falsche Erklärungen zum Unfallhergang zu vermeiden. Bedenken Sie auch, weder Ihre eigene, noch die gegnerische Versicherung vertreten Ihre Interessen, auch wenn sie dies etwa unter dem Stichwort "Schadensmanagement/unbürokratische Schadensregulierung" vorgeben mögen.

"Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen." (Deutscher Anwaltverein e.V.)

Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung

Im Vollstreckungsrecht (Inkasso) biete ich Ihnen Unterstützung "von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung" an:

- Mahnen Ihrer Forderungen
- Einzug Ihrer Forderungen
- gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Betreiben von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren
- Wahrnehmung Ihrer Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren
Die vorstehend näher beschriebenen Interessenschwerpunkte stellen - berufsrechtlich bedingt - nur einen Teil meines Leistungsangebotes dar. Damit ist nicht gesagt, daß ich Sie bei anderen Fällen, Problemen und Fragen nicht beraten kann. In jedem Fall biete ich Ihnen die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen durch Vertretung vor Gericht, bei Behörden und im außergerichtlichen Bereich an. In Zweifelsfällen erfolgt die Mandatsbearbeitung in enger Zusammenarbeit mit versierten Kollegen.



  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Ein Thema das viele scheuen...
   Auf den nachfolgenden Seiten ein paar Hinweise zur Vorsorge "in time":


   Einführung, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht,
   Patientenverfügung, Schlußbemerkungen





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