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Herzlich Willkommen
auf den Internetseiten von Rechtsanwalt Harald Wilbertz!
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Auf den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen
ersten Eindruck von meiner Allgemeinkanzlei sowie der Tätigkeit als
Rechtsanwalt geben.
Wesentliche Grundpfeiler anwaltlicher Tätigkeit sind die anwaltliche
Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Vertretung widerstreitender
Interessen.
Wichtiger noch ist, daß Ihr Anwalt im Gegensatz zum gesetzlichen Richter
nicht unparteiisch ist und gerade nicht sein darf:
Ihr Anwalt ist Ihr Interessenvertreter.
Als solcher wird er Ihr Anliegen herausarbeiten und Ihnen helfen, es
rechtlich zu formulieren; er wird Sie objektiv beraten und das tun,
was Ihnen in dieser Angelegenheit tatsächlich nützt. Generell hat er
seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend
und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte
und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Letztlich muß es auch nicht immer "vor Gericht enden". Anwaltliche Tätigkeit
hat dann Ihren Zweck erfüllt, wenn die Interessen des Mandanten bestmöglich
gewahrt wurden. Häufig reicht ein Rat, ein Schreiben oder es wird sich
eine außergerichtliche Einigung erzielen lassen, alleine schon dadurch,
daß ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Entscheidend ist jedoch, eine
möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, nicht erst, "wenn das Kind schon
in den Brunnen gefallen ist". Hier heißt das Stichwort vorbeugende Rechtsberatung
und rechtsgestaltende Tätigkeit, etwa die Formulierung oder Durchsicht
von Vertragsunterlagen vor deren Unterzeichnung.
Noch ein Wort in eigener Sache: Auch heute noch scheut so mancher den
Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein
völlig falsches Bild: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer
Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück
Sicherheit und für ihn selbstverständlich.
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